Familie
Ein Kernbereich notarieller Aufgaben sind Vereinbarungen zum Eherecht. Das können zum einen sogenannte vorsorgende Eheverträge sein. Dies sind Vereinbarungen,
die vor der Ehe oder während einer funktionierenden Ehe geschlossen werden, vor allem um späterem Streit vorzubeugen und eine sachgerechte Vermögensverteilung
sicherzustellen. Zum anderen werden eherechtliche Vereinbarung in notarieller Form auch bei einer Trennung oder Scheidung getroffen. Mit einer notariellen
Scheidungsvereinbarung können Scheidungsverfahren deutlich schneller und kostengünstiger abgewickelt werden, da die wesentlichen Streitpunkte bereits vorab geklärt
sind. Zudem wird in Scheidungsvereinbarungen regelmäßig auch eine abschließende Zuordnung des Immobilienvermögens der Ehegatten und der bestehenden Bankverbindlichkeiten
vereinbart.
Eine sorgfältige und rechtzeitige Vorbereitung ist im Eherecht unabdingbar, am besten im Wege einer ausführlichen und persönlichen Beratung durch den Notar.
Scheuen Sie sich nicht, einen frühzeitigen Beratungstermin bei mir zu vereinbaren. Nicht selten stellt sich bei solchen Vorgesprächen heraus, dass ein Ehevertrag
entweder gar nicht erforderlich ist, oder doch mit einem anderen Inhalt als gedacht. Wichtig ist auch zu wissen, dass ich als Notar, anders als ein Rechtsanwalt,
beide Partner einer eherechtlichen Vereinbarung gleichermaßen berate und dabei auf eine ausgewogene und für beide Seiten angemessene Vereinbarung achte.
Vor der Beurkundung werde ich beiden Partnern einen Entwurf der besprochenen Vereinbarung zur Überprüfung zuleiten. So können auftauchende Fragen rechtzeitig
besprochen und gewünschte Änderungen eingearbeitet werden. Die Beurkundung erfolgt dann auf der Basis eines allseits abgestimmten Vertragstextes.
Neben eherechtlichen Vereinbarungen übernehme ich auch gerne Ihre Beratung bei Vereinbarungen zur Partnerschaft außerhalb einer Ehe, etwa zu den vermögensrechtlichen
Folgen eines gemeinsamen Immobilienkaufs.
Zu meinem Tätigkeitsbereich gehören auch die Beurkundung von kindschaftsrechtlichen Verklärungen, etwa Adoptionsanträgen, und von Vorsorgevollmachten.
Für einen ersten Überblick zum Thema Vorsorgevollmacht füge ich ein Informationsblatt der Bundesnotarkammer bei.